Antragstellung

Haben Sie ein Herzensprojekt für das Sie einen Förderantrag stellen möchten? Hier finden Sie erste Antworten auf Ihre Fragen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Wir fördern Projekte, die die Region Braunschweig attraktiver gestalten und ihre Gemeinschaft stärken. Wichtig sind uns dabei die Nachhaltigkeit des Projektes, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und die Möglichkeit des Projektes, einen Teil der benötigten finanziellen Mittel selbst zu generieren, z. B. durch Mitgliedsbeiträge, Eintrittsgelder oder Eigenmittel. Unterstützt werden vor allen Vereine, Verbände oder ähnliche Körperschaften, die aus mehreren Personen bestehen.

Welche Projekte können nicht gefördert werden?

Generell fördern wir keine Projekte, die nicht der Region Braunschweig und den dort lebenden Menschen zugute kommen. Auch Einzelpersonen können von uns leider nicht unterstützt werden.

Was muss ein Projektantrag beinhalten?

Der Projektantrag kann formlos eingereicht werden, sollte uns aber alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, die wir brauchen, um das Projekt beurteilen zu können. Neben den Kontaktdaten, also dem Namen des Antragstellers bzw. der Institution, der Telefonnummer, der postalischen und E-Mail-Adresse ist eine detaillierte Beschreibung des Projektes erforderlich, bei der die Projektinhalte, Projektziele und die zeitliche Planung nachvollziehbar dargestellt werden. Wichtig sind ebenfalls die Kosten- bzw. Budgetplanung des Projektes sowie die Fördersumme, die Sie bei unserer Stiftung anfragen. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie bei anderen Förderern angefragt haben bzw. von welchen Förderern Sie bereits unterstützt werden.

Müssen bei der Antragstellung Fristen berücksichtigt werden?

Bei der Antragstellung gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass das Kuratorium nur ungefähr drei bis vier Mal pro Jahr zusammenkommen kann, um über Anträge zu entscheiden. Es empfiehlt sich deshalb, eine gewisse Vorlaufzeit einzuplanen. Selbstverständlich können Sie den nächsten Termin für eine Kuratoriumssitzung auch telefonisch unter der Nummer (05 31) 28 85 37 60 während unserer Bürozeiten erfragen.

Wie kommt der Förderantrag zur Stiftung Braunschweiger Land?

Die vollständigen Anträge können postalisch oder elektronisch an unsere Adresse geschickt werden.

Stiftung Braunschweiger Land
Humboldtstraße 32d
38106 Braunschweig

info@stiftungbraunschweigerland.de

Was passiert, wenn der Antrag bei der Stiftung Braunschweiger Land angekommen ist?

Alle Anträge werden bei uns im Stiftungsbüro gesammelt und auf der nächsten Kuratoriumssitzung bewertet, das Kuratorium entscheidet auch über eine eventuelle Förderung des Projektes. Nach der Sitzung werden alle Antragsteller über die Entscheidung des Kuratoriums schriftlich informiert.

Müssen bei einem positiven Bescheid bestimmte Bedingungen erfüllt werden?

Ja – falls sich das Kuratorium für die Förderung Ihres Projektes entscheidet, ist die Zuwendung je nach Projektart an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das kann zum Beispiel das Erstellen eines Abschlussberichtes und eine abschließende Kostenkalkulation sein, die der Stiftung Braunschweiger Land vorzulegen sind. Sollte Ihr Projekt von uns gefördert werden, werden Sie mit dem positiven schriftlichen Bescheid auch über die jeweiligen Förderbedingungen informiert.

Kann ein Projekt mehrmals gefördert werden?

Generell ja – jedoch lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Das Kuratorium prüft im Einzelfall, ob ein Projekt unter den bereits genannten Kriterien erneut gefördert werden kann.